Im Versicherungsfall erstatten wir die Reparaturkosten inkl. der Kosten für Material und Arbeitsaufwand sowie der Transportkosten.
Sind die Reparaturkosten höher als der Kaufpreis, wird der Kaufpreis ersetzt.
Für Totalschaden innerhalb der Vertragslaufzeit besteht für
die ersten 5 Jahre Neuwertentschädigung.
Das bedeutet, wenn ein Fahrrad/E-Bike in den ersten 5 Versicherungsjahren gestohlen wird, wird der volle Kaufpreis ersetzt.
Im 6. Jahr werden davon 35 %, im 7. Jahr weitere 30 % und im
8. Jahr nochmals weitere 25 % in Abzug gebracht.
In den weiteren Jahren erfolgt kein weiterer Abzug.
Das versicherte Fahrrad/E-Bike ist infolge einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrtüchtig, eine Weiterfahrt ist unmöglich.
Wir organisieren und bezahlen die Hilfe am Ort des Ereignisses.
Versichert sind der Rücktransport des Fahrrades/E-Bikes, sowie des Fahrradbenutzers zum Ausgangspunkt der Tagesfahrt, dem Zielort oder dem Fahrradfachhändler.
Diese Kosten sind mit 200 EUR begrenzt.